Wie unterschiedlich Unternehmer:innen das Hinweisgeberschutzgesetz angehen 🫣🤯😏

Ganz kurz worum es geht: Ein neues Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), tritt ab Juli in Kraft und bringt für Unternehmerinnen und Unternehmer die Notwendigkeit der Einrichtung von Hinweisgebersystemen mit sich. Auch hierbei gibt es drei verschiedene Arten von Unternehmerinnen und Unternehmern, wenn es um die Bewältigung solcher gesetzlichen Anforderungen geht.

Schauen wir uns gemeinsam an, zu welchem Typ du gehörst.

Typ 1: Die „Kesselflicker“

Sie betrachten Regularien und Vorschriften oft als Bürokratiemonster und fühlen sich dadurch in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt. Sie sehen die Umsetzung von Auflagen als lästige Pflicht an und setzen nur das Nötigste um, um ihre Kunden zufriedenzustellen und den Anforderungen gerecht zu werden. Wenn es um das Hinweisgeberschutzgesetz geht, werden sie wahrscheinlich in letzter Minute mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems befassen und versuchen, es so schnell wie möglich zu erledigen, um möglichen Sanktionen aus dem Weg zu gehen. Sie betrachten Compliance oft als notwendiges Übel und verpassen die Chance, durch strukturierte Prozesse und klare Regeln ihr Unternehmen zu optimieren.

Typ 2: Die „Pflichtbewussten“

Sie sind gewissenhaft und nehmen ihre Verpflichtungen ernst. Sie sind gut informiert über Gesetzesänderungen und Compliance-Anforderungen. Wenn das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft tritt, werden sie sofort erkennen, dass die Einrichtung eines Hinweisgebersystems unerlässlich ist. Sie werden sich diszipliniert darum kümmern und sicherstellen, dass ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie nutzen Schulungen und Weiterbildungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und das Wissen in ihre Organisation zu integrieren. Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems werden sie höchstwahrscheinlich eher übertreiben oder sogar übers Ziel hinaus schießen.

Typ 3: Die „Kreativunternehmer:innen“

Sie sind leidenschaftlich, kreativ und haben Freude daran, komplexe Themen anzugehen. Sie betrachten Compliance nicht nur als Pflicht, sondern als Ausdruck ihrer Unternehmenskultur. Sie werden das Hinweisgeberschutzgesetz nicht als Last, sondern als Chance betrachten, ihre Werte und ihre Haltung in ihrem Unternehmen zu stärken. Für sie ist die Einrichtung eines Hinweisgebersystems nicht nur eine Reaktion auf gesetzliche Anforderungen, sondern eine Möglichkeit, Vertrauen, Integrität und Transparenz zu fördern. Sie werden diese Gelegenheit nutzen, um ihr Unternehmen zu strukturieren und klare Prozesse zu etablieren, die über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinausgehen. Sie werden höchstwahrscheinlich eine angemessene Lösung integrieren.

Unabhängig von deinem Typ kannst du auf pragmatische Lösungen wie das Hinweisgebersystem von Nextwork zurückgreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nextwork bietet neutralen und professionellen Support und gewährleistet den Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber.

Aber: Insbesondere für die „Kreativunternehmer:innen“ unter euch, die Compliance als Ausdruck der eigenen Unternehmenskultur sehen, ist es eine gute Gelegenheit, sich die Lösung von Nextwork genauer anzuschauen. Ihr könnt von ihrer Expertise und ihrem Hinweisgebersystem profitieren, um Transparenz, Integrität und Vertrauen in eurem Unternehmen weiter zu stärken. Mit Nextwork könnt ihr sicherstellen, dass eure Compliance nicht nur auf dem Papier existiert, sondern tatsächlich gelebt wird.

Mehr zum Hinweisgebersystem von Nextwork unter: https://www.nextwork.de/hinweisgebersystem


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